Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Nachricht schreiben Tel: 07684 9102-0
Wappen der Gemeinde Glottertal
Gemeinde
Glottertal
Leistungen > Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.

Voraussetzungen

keine

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Grundstück liegt

Gemeinde Glottertal
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Lieferanschrift
Talstr. 45
79286 Glottertal
Hausanschrift
Talstr. 45
79286 Glottertal
> Gemeinde Glottertal

Verfahrensablauf

Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies der beurkundende Notar oder die beurkundende Notarin.

Er oder sie beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Will die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben, muss sie dies den Beteiligten und dem Notar beziehungsweise der Notarin schriftlich innerhalb von drei Monaten mitteilen.

Rechtsgrundlage

§§ 24 - 28 Baugesetzbuch (BauGB) (Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde)

Freigabevermerk

Stand: 06.09.2021

Verantwortlich: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Lebenslagen