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Hundehaltung - Namensänderung mitteilenHundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Zuständige Stelle
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Verfahrensablauf
- Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
- Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
Kommunalabgabengesetz (KAG):
- § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen