Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Sie sind
in Baden-Württemberg:
im Ausland:
Die eID-Karte können Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen:
Empfehlung: Beantragen Sie eine neue eID-Karte zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.
etwa drei bis sechs Wochen
Bundesinnenministerium:
Sie sind verpflichtet, der zuständigen Stelle unverzüglich
1. die eID-Karte vorzulegen, wenn eine Eintragung falsch ist,
2. die alte eID-Karte beim Empfang einer neuen eID-Karte abzugeben sowie
3. den Verlust der eID-Karte und ihr Wiederauffinden anzuzeigen.
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.
Der Text entstand in enger fachlicher Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ihn am 13.03.2023 freigegeben.