Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung
Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.
Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.
Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.
Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören
Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.
Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie
Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat
Die Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:
Tipp: Je nach Angebot der Gemeinde stehen das Gewerberegister und Antragsformulare auch im Internet zur Verfügung.
keine
bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
keine
Ausführungen zum Rechtsbehelf können Sie der Entscheidung der Behörde entnehmen.
03.04.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg