Lebenslage Entbindung Von wesentlicher Bedeutung ist die Wahl des geeigneten Geburtsortes.
Lebenslage Mutterschutzfristen Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt dürfen schwangere Frauen und Mütter nicht beschäftigt werden (Schutzfrist).
Lebenslage Meldung an den Arbeitgeber Sie sollen Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft, sobald Ihnen diese bekannt ist, und den mutmaßlichen Tag der Entbindung informieren.
Leistung Hausgeburt dem Standesamt melden Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
Lebenslage Finanzielle Hilfen und Rente Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören der Mutterschutzlohn sowie das Mutterschaftsgeld.
Lebenslage Lohnersatzleistungen Lohnersatzleistungen werden bei Wegfall des Entgelts von den Trägern der Sozialversicherung gezahlt - sie sind also nicht Arbeitsentgelt, selbst wenn der Arbeitgeber Zahlstelle sein sollte.