Lebenslage Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich: ein Stiftungsgeschäft, in dem die stiftende Person der Stiftung eine Satzung gibt und ihr zur Erfüllung des Stiftungszwecks ein Vermögen …
Lebenslage Stiftungsaufsicht Stiftungen unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörden.
Lebenslage Steuerliche Aspekte für Stiftungen Sowohl Stifter als auch Stiftungen können erst dann Steuervorteile in Anspruch nehmen, wenn das Finanzamt der Stiftung die Gemeinnützigkeit bescheinigt hat.