Lebenslage Mitteilungen an Behörden und Institutionen Durch die Scheidung oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben.
Lebenslage Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen Die Gemeinden erheben für die erstmalige endgültige Herstellung von einzelnen nicht leitungsgebundenen Anlagen (z.B. öffentliche Straßen, Wege, Parkflächen, Grün- und Lärmschutzanlagen) Erschließungsbeiträge.
Lebenslage Sonstige Ab- und Anmeldungen Die An- beziehungsweise Ummeldung bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort ist Pflicht.