Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Logo Glottertal Tourismus Unser touristisches Angebot
Nachricht schreiben Tel: 07684 9102-0
Wappen der Gemeinde Glottertal
Gemeinde
Glottertal

Was können Sie Online erledigen?

zu den Onlineanträgen

Suchergebnis

  • Lebenslage
    Testament
    Möchten Sie sicher gehen, dass im Falle Ihres Todes diejenigen erben, die Ihnen am Herzen liegen, sollten Sie sich überlegen, ein Testament zu hinterlassen.
  • Lebenslage
    Eigenhändiges Testament
    Die einfachste und bequemste Form der Testamentserrichtung ist das eigenhändige Testament.
  • Lebenslage
    Öffentliches Testament
    Das öffentliche Testament ist ein notarielles Testament.
  • Lebenslage
    Gemeinschaftliches Testament
    Ehe- und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben die Möglichkeit, ein gemeinsames Testament zu errichten.
  • Lebenslage
    Widerruf eines Testaments
    Ihr Testament können Sie jederzeit ändern oder durch eine neue Verfügung von Todes wegen widerrufen.
  • Lebenslage
    Inhalt eines Testaments
    Durch ein Testament können Sie abgesehen von wenigen Ausnahmen frei festlegen, wer Ihr Vermögen im Falle Ihres Todes bekommen soll.
  • Lebenslage
    Außerordentliches Testament (Nottestament)
    Das Nottestament ist eine besondere Form des Testaments.
  • Lebenslage
    Testamentsformen
    Die wichtigsten Testamentsformen sind: eigenhändiges Testament öffentliches Testament außerordentliches Testament Das eigenhändige und das öffentliche Testament sind "ordentliche Testamente".
  • Lebenslage
    Testamentsvollstreckung
    Wenn Sie die Vollstreckung Ihres Testaments anordnen, wird Ihr Letzter Wille genauso ausgeführt, wie es von Ihnen festgelegt wurde.
  • Leistung
    Patientenverfügung erstellen ➚
    Sie können in einer Patientenverfügung festlegen, in welche Untersuchungen und Behandlungen - etwa bei schweren Krankheiten oder nach einem Unfall - Sie einwilligen oder welche Sie untersagen.
  • Lebenslage
    Erbenansprüche
    Die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann hat einen gesetzlichen Erbanspruch.
  • Lebenslage
    Schenkung, Erbe - Unentgeltliche Übertragung
    Schrittweise Übertragung Bei dieser "klassischen Form" der Unternehmensübertragung wird ein Familienmitglied durch Schenkung oder Verkauf schrittweise an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt.
  • Leistung
    Ausschlagung der Erbschaft erklären ➚
    Wenn Sie Erbin oder Erbe geworden sind, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
  • Leistung
    Erbschaft oder Schenkung dem Finanzamt anzeigen ➚
    Die Erbschaftsteuer entsteht in der Regel mit dem Tod der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers Die Schenkungsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist.
  • Lebenslage
    Erbansprüche
    Die hinterbliebene Lebenspartnerin oder der hinterbliebene Lebenspartner hat einen gesetzlichen Erbanspruch, wenn kein Testament vorhanden ist.
  • Lebenslage
    Verwahrung letztwilliger Verfügungen
    Ein eigenhändiges Testament können Sie beim Nachlassgericht in die besondere amtliche Verwahrung geben.
  • Lebenslage
    Gewillkürte Erbfolge
    Im deutschen Erbrecht gibt es zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge.
  • Leistung
    Erbschein beantragen ➚
    Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie in der Regel einen Erbschein.
  • Lebenslage
    Erbfall
    Mit dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin tritt der Erbfall ein.
  • Lebenslage
    Mit 16
    Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.
  • Lebenslage
    Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
    Sobald das zuständige Nachlassgericht vom Tod der Erblasserin oder des Erblassers erfährt, etwa durch Mitteilung des Sterbefalls durch das Standesamt und durch das Zentrale Testamentsregister, beziehungsweise …
  • Lebenslage
    Lebensgefährten
    Eheähnliche beziehungsweise lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft Es gibt Paare, die unverheiratet zusammenleben.
  • Lebenslage
    Weiterführende Informationen und Links
    Notare beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtserheblichen Erklärungen, wie etwa Testamenten oder Vollmachten, und Verträgen in vielen Lebensbereichen.
  • Lebenslage
    Erben und Vererben
    Wie ist die gesetzliche Erbfolge?
  • Lebenslage
    Vermächtnis
    Mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrags können Sie jemandem einen Vermögensvorteil durch ein Vermächtnis zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen.
  • Lebenslage
    Weiterführende Informationen
    Erbrechtliche Gestaltungen können sehr komplex sein.
  • Lebenslage
    Weiterführende Informationen und Links
    Notare beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtserheblichen Erklärungen, wie etwa Testamente oder Vollmachten, und Verträgen in vielen Lebensbereichen.
  • Lebenslage
    Verfügungen von Todes wegen
    Möchten Sie die Erbfolge individuell festlegen, können Sie dies mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrages tun.
  • Lebenslage
    Erbvertrag
    Der Erbvertrag ist die vertragliche Form der Verfügung von Todes wegen.
  • Lebenslage
    Vorsorgemöglichkeit zur Vormundschaft
    Als Eltern minderjähriger Kinder können Sie - soweit Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen - darin auch die Frage klären, wer im Falle Ihres Todes die Vormundschaft übernehmen soll.
  • Lebenslage
    Anfechtung einer letztwilligen Verfügung
    Letztwillige Verfügungen (Testament oder Erbvertrag) können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Tod des Erblassers angefochten werden.
  • Lebenslage
    Stiftungsgeschäft
    Das Stiftungsgeschäft ist die schriftliche Willenserklärung der stiftenden Person, eine Stiftung zu errichten.
  • Lebenslage
    Stiftungen
    Als Erblasser sollten Sie alle möglichen Alternativen abwägen, wie Ihre letztwilligen Verfügungen am besten und in Ihrem Sinne durchgeführt werden können.
  • Leistung
    Vormund bestellen ➚
    Regelmäßig begründet das Familiengericht eine Vormundschaft.
  • Lebenslage
    Bestattungsarten
    Die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach dem Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder mündlich geäußert hat.
  • Lebenslage
    Erbfolge
    Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt, müssen Sie unter Umständen rechtzeitig Vorsorge treffen.
  • Lebenslage
    Auflage
    Sie können den Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer bestimmten Leistung verpflichten, indem Sie in Ihrem Testament oder Erbvertrag eine Auflage festlegen.
  • Leistung
    Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen ➚
    Sie haben eine erlaubnispflichtige Waffe geerbt und wollen diese behalten?
  • Leistung
    Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe) ➚
    Wenn jemand stirbt und bestattet werden muss, müssen Sie als angehörige Person für die Bestattung sorgen und die dabei anfallenden Kosten vorerst übernehmen.
  • Lebenslage
    Annahme einer Erbschaft
    Sind Sie im Wege der gesetzlichen Erfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags Erbe geworden, müssen Sie sich zunächst überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten.
  • Leistung
    Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen
    Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
  • Lebenslage
    Bestellung eines Vormunds durch das Gericht
    Das Gericht wird von Amts wegen aktiv, sobald Anlass besteht, die Bestellung eines Vormunds zu prüfen.
  • Lebenslage
    Folgen der Betreuung
    Bei der Betreuung bekommt die betroffene Person für die Angelegenheiten, die sie nicht mehr selbst besorgen kann, eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite gestellt.
  • Lebenslage
    Mit 18
    Wenn Heranwachsende 18 Jahre alt werden, sind sie volljährig.
  • Lebenslage
    Suche nach dem geeigneten Nachfolger
    Entscheidend für ein erfolgreiches Nachfolgemodell ist die Wahl von geeigneten Personen.
  • Lebenslage
    Pflichtteil
    Als Erblasser können Sie durch eine Verfügung von Todes wegen selbst bestimmen, wer Sie beerben soll.
  • Lebenslage
    Rechte und Pflichten des Vormundes
    Das Verhältnis zwischen Vormund und Mündel ist mit dem Eltern-Kind-Verhältnis vergleichbar.
  • Lebenslage
    Arten und Formen der Adoption
    Für Adoptionswillige gibt es verschiedene Arten und Formen, ein Kind anzunehmen: Adoptiveltern und Adoptivkind kennen sich: Stiefkindadoption Sukzessivadoption Verwandtenadoption Fremdadoption Adoptiveltern und …
  • Lebenslage
    Checkliste zur Bestattung
    Für die würdevolle Begleitung des verstorbenen Menschen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig.