Für Schmutzwasserbeseitigung | 1,40 €/m³ |
Für Niederschlagswasserbeseitigung | 0,19 €/m² |
Die Verbrauchsgebühr beträgt je m³ netto zzgl. MwSt. | 2,35 € |
Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt je m² Nutzungsfläche netto zzgl. MwSt. | 4,62 € |
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund | 120,00 € |
Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so beträgt der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund | 240,00 € |
Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag: | |
1. In der Hauptsaison (01.05. bis 31.10.) | 1,60 € |
2. In der Nebensaison (01.11. bis 30.04.) | 1,10 € |
Das Bettengeld beträgt je Person und Aufenthaltstag | 0,15 € |
Die Verwaltungsgebühren betragen: | |
1. Für die Zustimmung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals | 20,00 € |
2. Für die Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern | |
2.1 Für einen Einzelfall | 20,00 € |
3. Für die Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege | 100,00 € |
4. Für sonstige gewerbliche Tätigkeit | 10,00€ bis 200,00€ |
Es werden folgende Benutzungsgebühren erhoben: | |
1. Für die Bestattung | |
1.1 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren | 320,00 € |
1.2 von Personen unter 10 Jahren | 150,00 € |
1.3 von Tot-, Fehlgeburten und Kleinkindern bis zu 2 Jahren | 80,00 € |
1.4 ein Zuschlag zu 1.1 bis 1.3 für Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je | 50,00% |
2. Für die Beisetzung von Aschen | |
2.1 regelmäßig | 160,00 € |
2.2 ein Zuschlag zu 2.1 für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von | 50,00% |
3. Für die Überlassung eines Reihengrabes | |
3.1 für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren | 400,00 € |
3.2 für Personen unter 10 Jahren | 150,00 € |
4.Für die Überlassung eines Urnenreihengrabes | |
4.1 neben der Einsegnungshalle | 390,00 € |
4.2 bei der Urnenwand | 540,00 € |
5. Urnenwandgrab | 840,00 € |
6. Für die Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten | |
6.1 für ein Wahlgrab, je Einzelgrabfläche | 550,00 € |
6.2 für den erneuten Erwerb eines Nutzungsrechts | |
6.2.1 Für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 6.1 und 6.2. | |
6.2.2 Für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet. | |
6.2.3 Für die Verlängerung einer Ruhefrist in einem Reihengrabfeld gelten die Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 entsprechend. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Ziffer 3. | |
6.3 Ein Anspruch auf die Verlängerung eines Nutzungsrechtes (Ziffer 6.2.1 u. 6.2.2) oder einer Ruhefrist (6.2.3) besteht nicht. | |
7. Für die Herstellung der Zwischenwege und Randeinfassungen | |
7.1 für die Fälle der Ziffer 3.1, pro Einzelgrabfläche | 200,00 € |
7.2 für die Fälle der Ziffer 3.2, pro Einzelgrabfläche | 100,00 € |
7.3 für Urnengräber | 200,00 € |
7.4 für ein Doppelgrab | 300,00 € |
7.5 für ein Dreiergrab | 370,00 € |
8. Für sonstige Leistungen | |
8.1 für die Benutzung der Leichenhalle, je Leiche | 200,00 € |
8.2 für die Benutzung des Aufbewahrungsraumes | 120,00 € |
8.3 für die Benutzung der Kühleinrichtungen pro Tag ein Zuschlag von | 20,00 € |
8.4 für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen und für alle sonstigen Inanspruchnahmen des Friedhofpersonals je Hilfskraft und Stunde | 40,00 € |
8.5 Ein Zuschlag zu 8.4 in besonders erschwerten Fällen von je | 50,00% |
8.6 Beisetzung der von auswärts überführten Gebeine | nach Aufwand |
1. Personalaufwand | |
je Mann und Stunde | 18,00 € |
2. Fahrzeugeinsatz je Fahrzeug einschließlich Bestückung (nicht motorbetriebene Geräte sind in den Grund- und Betriebskosten des jeweils eingesetzten Fahrzeuges enthalten) und Stunde | |
2.1 Löschfahrzeuge LF 8 und LF 16 | 26,00 € |
2.2 Tanklöschfahrzeug TLF 16 | 31,00 € |
2.3 Tragkraftspritzen | 15,00 € |
2.4 Sonstige motorbetriebene Geräte (Wassersauger, Tauchpumpe, Motorsägen und dergleichen) je Gerät | 13,00 € |
3. Öffnen von Türen | |
3.1 pauschal je Tür | 15,00 € |
3.2 bei Verwendung von Fahrzeugen | zzgl. Kosten Zi. 2 bzw. 1 |
4. Beseitigen von Bienenschwärmen und Wespennestern | |
pauschal | 26,00 € |
1. Tanzveranstaltungen | |
Großer Saal 20:00 bis 1:00 Uhr | 250,00€ |
Großer und kleiner Saal 20:00 bis 1:00 Uhr | 350,00€ |
Kleiner Saal 20:00 bis 1:00 Uhr | 70,00€ |
jede weitere Stunde nach 1:00 Uhr | 75,00€ |
Barraum bis 3:00 Uhr | 100,00€ |
2. Kulturelle Veranstaltung | |
Großer Saal 20:00 bis 1:00 Uhr | 120,00€ |
Großer und kleiner Saal 20:00 bis 1:00 Uhr | 150,00€ |
Kleiner Saal 20:00 bis 1:00 Uhr | 40,00€ |
jede weitere Stunde nach 1:00 Uhr | 75,00€ |
Barraum bis 3:00 Uhr: Der Barbetrieb ist um 3.00 Uhr zu beenden. Wird der Barbetrieb nach 3.00 Uhr fortgesetzt, wird pro Stunde eine Gebühr von 100,00 € erhoben. | 100,00€ |
3. Für Übungs- und Trainingsbetrieb von Gymnastik u. Aerobicgruppen Entgelt pro Stunde: | |
Großer Saal | 30,00€ |
Kleiner Saal | 10,00€ |
4. Kosten für den Hausmeisterdienst: Für die Anwesenheit des Hausmeisters bei Veranstaltungen werden pro Stunde | 25,00€ |
5. Kostenfreie Überlassung In folgenden Fällen erfolgt die Überlassung der Eichberghalle ohne Berechnung eines Entgeltes | |
5.1 Nutzung durch die ortsansässigen Musik-, Chor- u. Theatervereine für den Probebetrieb. | |
5.2 Nutzung durch die ortsansässigen Sportvereine für den regelmäßigen Übungs- u. Spielbetrieb, mit Ausnahme nach Ziffer 3. | |
5.3 Für Veranstaltungen, die im besonderen Interesse der Gemeinde liegen. |