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Gemeinde
Glottertal
Lebenslagen > Sicherheit und Gefahrenabwehr > Waffen und explosionsgefährliche Stoffe > Explosionsgefährliche Stoffe

Explosionsgefährliche Stoffe

Explosionsgefährliche Stoffe sind unter anderem:

  • Feuerwerkskörper,
  • Schwarzpulver,
  • Nitrocellulosepulver (NC-Pulver) oder
  • Airbag- und Gurtstaffereinheiten.

Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.

Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:

  • das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportlichen Vereinstätigkeit,
  • das Wiederladen von Patronenmunition mit Treibladungspulver oder
  • das Abbrennen von Feuerwerkskörper der Kategorien F4 ("Profi-Feuerwerk") und F3 sowie von Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb von Silvester.

Vertiefende Informationen

Explosionsgefährliche Stoffe

Rechtsgrundlage

Gesetzliche Vorschriften zum Sprengstoffrecht

Freigabevermerk

12.08.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen