Die Berufsausbildung im dualen System findet an zwei Orten statt: im Betrieb und in der Berufsschule.
In den Betrieben wird die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt, die Berufsschule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern den Erwerb berufsbezogener und berufsübergreifender Kompetenzen zu ermöglichen.
Für Jugendliche besteht bis zum 18. Lebensjahr Berufsschulpflicht, wenn sie
Schülerinnen und Schüler, die ein Berufsausbildungsverhältnis vor Ende des Schuljahres beginnen, in dem sie 18 Jahre alt werden, sind berufsschulpflichtig, bis ihre Ausbildung abgeschlossen ist.
Es gibt:
Der Berufsschulunterricht findet in der Regel an ein bis zwei Tagen pro Woche statt, möglich ist aber auch Blockunterricht (wochenweise). Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.
Je nach Ausbildungsberuf dauert die Ausbildung
Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Berufsschulabschlussprüfung sowie:
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG):
19.01.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg