Lebenslage Besondere Wohnformen Neben dem Wohnen in Mietwohnungen als Hauptmieter gibt es auch noch besondere Wohnformen, die meist auf eine Gruppe mit speziellen Bedürfnissen zugeschnitten sind, die besondere gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen.
Lebenslage Jugendwohnheime Zielgruppe des Jugendwohnens sind sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen, die sich am Übergang von Schule und Beruf befinden.
Lebenslage Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen bietet Menschen, die aus verschiedenen Gründen Betreuung benötigen, z.B. aufgrund einer Behinderung oder wegen ihres Alters, die Möglichkeit, selbstständig zu wohnen, bei Bedarf aber auf …
Lebenslage Wohngemeinschaften Um eine Wohngemeinschaft (WG) handelt es sich, wenn in einer Wohnung mehrere Personen leben, die sich in der Regel die Kosten für die Wohnung teilen.
Lebenslage Besondere Rahmenbedingungen Erdbebensicheres Bauen Etwa einmal in zehn Jahren ist in Baden-Württemberg mit einem mittelstarken Beben zu rechnen, das Gebäudeschäden und Betriebsstörungen in größerem Umfang verursachen kann.
Lebenslage Besondere Aufenthaltsrechte Ausländer, die als Minderjährige rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten: Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie sich vor der Ausreise acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet …
Lebenslage Besondere Arten von Stiftungen Da Stiftungen zur Erfüllung verschiedenster Zwecke gegründet werden, wird im Wesentlichen zwischen den folgenden Arten von Stiftungen unterschieden, die sowohl rechtsfähig als auch nicht rechtsfähig ausgestaltet …
Leistung Wohngeld beantragen ➚ Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen.
Leistung Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen ➚ Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.
Leistung Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen ➚ Für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen 0:00 und 22:00 Uhr.