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Glottertal

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  • Lebenslage
    Erbfolge
    Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt, müssen Sie unter Umständen rechtzeitig Vorsorge treffen.
  • Lebenslage
    Gewillkürte Erbfolge
    Im deutschen Erbrecht gibt es zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge.
  • Lebenslage
    Vorweggenommene Erbfolge
    Von einer vorweggenommenen Erbfolge wird gesprochen, wenn der Erblasser schon zu seinen Lebzeiten sein Vermögen auf seine späteren Erben mit Rücksicht auf deren Erbenstellung überträgt.
  • Lebenslage
    Gesetzliche Erbfolge
    Gesetzliche Erben sind im Wesentlichen Verwandte und Ehepartner bzw.
  • Lebenslage
    Pflichtteil
    Als Erblasser können Sie durch eine Verfügung von Todes wegen selbst bestimmen, wer Sie beerben soll.
  • Lebenslage
    Erbengemeinschaft
    Gibt es im Erbfall mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft.
  • Leistung
    Ausschlagung der Erbschaft erklären ➚
    Wenn Sie Erbin oder Erbe geworden sind, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
  • Leistung
    Erbschein beantragen ➚
    Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie in der Regel einen Erbschein.
  • Lebenslage
    Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge
    Der Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge erfordert keine Einigung und Eintragung im Grundbuch.
  • Leistung
    Nachlasssicherung betreiben ➚
    Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen.
  • Leistung
    Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung bei Erbengemeinschaften beantragen ➚
    Ein Vermittlungsverfahren kann sinnvoll sein, wenn es keinen zur Auseinandersetzung der Erbschaft berechtigten Testamentsvollstrecker gibt und die Auseinandersetzung mehrerer Miterbinnen und Miterben geregelt …
  • Leistung
    Erbschein einziehen ➚
    Einen unrichtigen Erbschein muss das Nachlassgericht einziehen.
  • Leistung
    Erbschaft oder Schenkung dem Finanzamt anzeigen ➚
    Die Erbschaftsteuer entsteht in der Regel mit dem Tod der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers Die Schenkungsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist.
  • Lebenslage
    Erbenansprüche
    Die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann hat einen gesetzlichen Erbanspruch.
  • Lebenslage
    Schenkung, Erbe - Unentgeltliche Übertragung
    Schrittweise Übertragung Bei dieser "klassischen Form" der Unternehmensübertragung wird ein Familienmitglied durch Schenkung oder Verkauf schrittweise an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt.
  • Lebenslage
    Erben und Vererben
    Wie ist die gesetzliche Erbfolge?
  • Lebenslage
    Verfügungen von Todes wegen
    Möchten Sie die Erbfolge individuell festlegen, können Sie dies mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrages tun.
  • Lebenslage
    Ausschlagung einer Erbschaft
    Im Erbfall sollten Sie sich, bevor Sie Ihr Erbe annehmen, über alle Risiken informieren, die die Erbschaft mit sich bringt.
  • Lebenslage
    Erwerb eines Grundstücks
    Allein durch den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags, beispielsweise eines Grundstückskaufvertrags, werden Sie noch nicht Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks.
  • Lebenslage
    Annahme einer Erbschaft
    Sind Sie im Wege der gesetzlichen Erfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags Erbe geworden, müssen Sie sich zunächst überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten.
  • Lebenslage
    Testament
    Möchten Sie sicher gehen, dass im Falle Ihres Todes diejenigen erben, die Ihnen am Herzen liegen, sollten Sie sich überlegen, ein Testament zu hinterlassen.
  • Lebenslage
    Lebensgefährten
    Eheähnliche beziehungsweise lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft Es gibt Paare, die unverheiratet zusammenleben.
  • Lebenslage
    Erbfall
    Mit dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin tritt der Erbfall ein.
  • Lebenslage
    Eigenhändiges Testament
    Die einfachste und bequemste Form der Testamentserrichtung ist das eigenhändige Testament.
  • Lebenslage
    Anfechtung einer letztwilligen Verfügung
    Letztwillige Verfügungen (Testament oder Erbvertrag) können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Tod des Erblassers angefochten werden.
  • Lebenslage
    Inhalt eines Testaments
    Durch ein Testament können Sie abgesehen von wenigen Ausnahmen frei festlegen, wer Ihr Vermögen im Falle Ihres Todes bekommen soll.